Wir unter­stüt­zen Sie bei der Finan­zie­rung Ihrer Immo­bi­lie in Deutsch­land und Frank­reich. Pla­nen Sie eine Immo­bi­lie in Ita­li­en, Spa­ni­en oder in ande­ren Län­dern welt­weit kön­nen wir Sie eben­falls unter­stüt­zen. Kon­tak­tie­ren Sie uns. Unser Part­ner auf Mal­lor­ca kann Sie bei Ihren Wün­schen unter­stüt­zen und kennt die Insel sehr gut.

Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung

in Deutsch­land 

Eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung in Deutsch­land umfasst in der Regel meh­re­re Schrit­te und erfor­dert bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen. Hier ist ein gro­ber Über­blick über den typi­schen Ablauf und die erfor­der­li­chen Bedin­gun­gen:

Finan­zie­rungs­be­darf ermit­teln: Zunächst muss der Finan­zie­rungs­be­darf ermit­telt wer­den, d.h. wie viel Geld für den Kauf oder Bau der Immo­bi­lie benö­tigt wird.
Eigen­ka­pi­tal auf­brin­gen: In Deutsch­land wird übli­cher­wei­se Eigen­ka­pi­tal für eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung benö­tigt. Die genaue Höhe des Eigen­ka­pi­tal­an­teils vari­iert je nach Bank und indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on, liegt jedoch oft bei min­des­tens 20 Pro­zent des Kauf­prei­ses.

Kre­dit­an­ge­bo­te ein­ho­len: Es ist rat­sam, ver­schie­de­ne Kre­dit­an­ge­bo­te von ver­schie­de­nen Ban­ken ein­zu­ho­len, um Kon­di­tio­nen und Zins­sät­ze zu ver­glei­chen. Dabei kann ein unab­hän­gi­ger Finanz­be­ra­ter behilf­lich sein.

Boni­täts­prü­fung: Die Bank wird eine Boni­täts­prü­fung durch­füh­ren, um die Kre­dit­wür­dig­keit des Kre­dit­neh­mers zu bewer­ten. Dazu gehö­ren unter ande­rem eine Über­prü­fung der Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se, der Schufa-Ein­trag (Kre­dit­wür­dig­keits­aus­kunft) und ande­re finan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen.

Kre­dit­an­trag stel­len: Nach­dem eine pas­sen­de Bank aus­ge­wählt wur­de, stellt der Kre­dit­neh­mer einen Kre­dit­an­trag. Hier wer­den alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zur Immo­bi­lie und zur eige­nen finan­zi­el­len Situa­ti­on ange­ge­ben.

Sicher­hei­ten bereit­stel­len: Die Bank ver­langt in der Regel Sicher­hei­ten für die Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung. Dies kann bei­spiels­wei­se eine Grund­schuld oder eine ande­re Form der Kre­dit­si­che­rung sein.

Ver­trags­ab­schluss: Wenn der Kre­dit geneh­migt wur­de, wird ein Kre­dit­ver­trag zwi­schen dem Kre­dit­neh­mer und der Bank abge­schlos­sen. Dar­in wer­den alle Details der Finan­zie­rung fest­ge­legt, ein­schließ­lich Zins­satz, Lauf­zeit, Til­gungs­ra­ten und sons­ti­ge Bedin­gun­gen.

Aus­zah­lung und Til­gung: Nach Abschluss des Ver­trags wird der Kre­dit­be­trag in der Regel in Raten oder als Gesamt­sum­me an den Kre­dit­neh­mer aus­ge­zahlt. Anschlie­ßend erfolgt die regel­mä­ßi­ge Til­gung des Kre­dits in vor­her ver­ein­bar­ten Raten über einen bestimm­ten Zeit­raum.

Zu den Vor­aus­set­zun­gen für eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung gehö­ren:

Ein­kom­men und finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät: Die Bank prüft die Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se und die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des Kre­dit­neh­mers, um sicher­zu­stel­len, dass die­ser in der Lage ist, die Kre­dit­ra­ten zu bedie­nen. Sie kön­nen dies auch mit einem Bür­gen errei­chen.

Eigen­ka­pi­tal: Wie bereits erwähnt, wird in der Regel ein gewis­ser Anteil an Eigen­ka­pi­tal ver­langt, um das Risi­ko für die Bank zu ver­rin­gern. Falls Sie eine Immo­bi­lie in Deutsch­land besit­zen- auch wenn die­se noch nicht voll­stän­dig abbe­zahlt ist -, kön­nen Sie hier­durch Ihren Eigen­ka­pi­tal­ein­satz erbrin­gen..

Boni­tät: Eine posi­ti­ve Boni­täts­be­wer­tung ist wich­tig, um eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung zu erhal­ten. Dazu gehört unter ande­rem eine gute Kre­dit­wür­dig­keit, eine sau­be­re Schufa-His­to­rie und kei­ne nega­ti­ven Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen.

Sicher­hei­ten: Die Bank ver­langt in der Regel Sicher­hei­ten, wie zum Bei­spiel eine Grund­schuld auf der finan­zier­ten Immo­bi­lie, um sich vor einem mög­li­chen Zah­lungs­aus­fall abzu­si­chern.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Abläu­fe und Vor­aus­set­zun­gen je nach Bank und indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on vari­ie­ren kön­nen.

Wir arbei­ten mit einer gro­ßen Zahl an Ban­ken zusam­men um Ihnen das güns­tigs­te und auf Ihre Bedürf­nis­se maß­ge­schnei­der­te Ange­bot anbie­ten zu kön­nen.

Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung

in Frank­reich 

Ein Immo­bi­li­en­kauf in Frank­reich kann sich von einem Immo­bi­li­en­kauf in ande­ren Län­dern unter­schei­den, und es gibt eini­ge wich­ti­ge Fak­to­ren, die zu beach­ten sind. Hier sind die wich­tigs­ten Schrit­te und Din­ge, die Sie wis­sen soll­ten:

Suche nach einem geeig­ne­ten Objekt: Wie bei jedem Immo­bi­li­en­kauf beginnt der Pro­zess mit der Suche nach einer geeig­ne­ten Immo­bi­lie. In Frank­reich gibt es vie­le ver­schie­de­ne Arten von Immo­bi­li­en, dar­un­ter Woh­nun­gen, Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, Vil­len und Bau­ern­häu­ser. Es ist wich­tig, Ihre Bedürf­nis­se und Prio­ri­tä­ten zu berück­sich­ti­gen, bevor Sie mit der Suche begin­nen.

Besich­ti­gung der Immo­bi­lie: Wenn Sie eine Immo­bi­lie gefun­den haben, die Ihren Bedürf­nis­sen ent­spricht, soll­ten Sie sie besich­ti­gen, um sicher­zu­stel­len, dass sie Ihren Anfor­de­run­gen ent­spricht. Es ist auch rat­sam, einen Archi­tek­ten oder Bau­in­ge­nieur zu beauf­tra­gen, der die Immo­bi­lie auf Män­gel und Schä­den unter­su­chen kann. Sie müs­sen dafür nicht extra an die Côte d’Azur kom­men. Wir von Mar­gaux Living kön­nen für Sie die Immo­bi­lie besich­ti­gen, wel­che Ihr Inter­es­se geweckt hat. Sie erhal­ten nach der Besich­ti­gung unse­re Ein­schät­zung.

Ein­ho­lung von Infor­ma­tio­nen: Vor dem Kauf soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Sie alle Infor­ma­tio­nen über die Immo­bi­lie haben, ein­schließ­lich des Grund­stücks­plans, der Grund­buch­ein­tra­gun­gen und der Bau­ge­neh­mi­gun­gen. Dies ist wich­tig, um sicher­zu­stel­len, dass es kei­ne ver­steck­ten Pro­ble­me gibt.

Ver­hand­lung des Kauf­prei­ses: Wenn Sie sich für den Kauf ent­schei­den, müs­sen Sie den Kauf­preis mit dem Ver­käu­fer ver­han­deln. In Frank­reich ist es üblich, dass der Käu­fer die Notar­ge­büh­ren und die Steu­ern über­nimmt, die mit dem Kauf ver­bun­den sind.

Unter­zeich­nung des Vor­ver­trags: Wenn Sie sich auf einen Kauf­preis geei­nigt haben, wird ein Vor­ver­trag oder eine Vor­ver­kaufs­ver­ein­ba­rung unter­zeich­net, die die Bedin­gun­gen des Kaufs fest­legt. Der Vor­ver­trag ist ver­bind­lich und ent­hält nor­ma­ler­wei­se eine Anzah­lung von 10% des Kauf­prei­ses.

Vor­be­rei­tung des Kauf­ver­trags: Der Notar ist ver­ant­wort­lich für die Vor­be­rei­tung des Kauf­ver­trags, der die end­gül­ti­gen Bedin­gun­gen des Kaufs fest­legt und von bei­den Par­tei­en unter­zeich­net wird.

Zah­lung des Kauf­prei­ses: Der Käu­fer zahlt den Kauf­preis auf das Notar-Treu­hand­kon­to. Wenn alle Bedin­gun­gen des Kauf­ver­trags erfüllt sind, wird die Zah­lung frei­ge­ge­ben und die Immo­bi­lie gehört dem Käu­fer.

Zu beach­ten­de Fak­to­ren:
Die fran­zö­si­sche Gesetz­ge­bung kann kom­plex sein und es kann hilf­reich sein, einen erfah­re­nen Immo­bi­li­en­an­walt oder Notar hin­zu­zu­zie­hen, um Sie durch den Pro­zess zu füh­ren.
Es kön­nen zusätz­li­che Kos­ten anfal­len, wie z.B. die Grund­er­werb­steu­er („taxe de publi­ci­té fon­ciè­re“), die in der Regel 5,09% des Kauf­prei­ses beträgt.
Beach­ten Sie auch die Bedin­gun­gen des Kauf­ver­trags, da es in Frank­reich schwie­ri­ger sein kann, einen Kauf­ver­trag rück­gän­gig zu machen als in ande­ren Län­dern.

Steu­ern

in Frank­reich

In Frank­reich gibt es ver­schie­de­ne Steu­ern, die Immo­bi­li­en­be­sit­zer zah­len müs­sen. Hier sind die wich­tigs­ten Steu­ern, die Immo­bi­li­en­be­sit­zer in Frank­reich betref­fen:

Steu­er­erklä­rung für Immo­bi­li­en­be­sitz (Décla­ra­ti­on des Reve­nus Fon­ciers): Immo­bi­li­en­be­sit­zer in Frank­reich müs­sen eine jähr­li­che Steu­er­erklä­rung für ihre Ein­künf­te aus Ver­mie­tung oder Ver­pach­tung von Immo­bi­li­en abge­ben. Die Höhe der Steu­er hängt von der Art der Immo­bi­lie und den Ein­künf­ten ab.

Grund­steu­er (Taxe fon­ciè­re): Die Grund­steu­er ist eine jähr­li­che Steu­er auf Immo­bi­li­en, die von der loka­len Regie­rung erho­ben wird. Die Höhe der Grund­steu­er hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. der Grö­ße und dem Wert der Immo­bi­lie.

Wohn­steu­er (Taxe d’ha­bi­ta­ti­on): Die Wohn­steu­er ist eine jähr­li­che Steu­er auf den Besitz oder die Nut­zung einer Woh­nung oder eines Hau­ses und wird von der loka­len Regie­rung erho­ben. Die Höhe der Wohn­steu­er hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. der Grö­ße und dem Wert der Immo­bi­lie.

Kapi­tal­ertrags­steu­er (Impôt sur les plus-values immo­bi­liè­res): Wenn eine Immo­bi­lie in Frank­reich ver­kauft wird, muss der Ver­käu­fer eine Kapi­tal­ertrags­steu­er auf den Gewinn aus dem Ver­kauf zah­len. Die Höhe der Steu­er hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. der Dau­er des Besit­zes der Immo­bi­lie und dem Gewinn aus dem Ver­kauf.

Sozi­al­ab­ga­ben auf Kapi­tal­ge­win­ne (Pré­lè­ve­ments sociaux): Zusätz­lich zur Kapi­tal­ertrags­steu­er müs­sen Immo­bi­li­en­be­sit­zer in Frank­reich auch Sozi­al­ab­ga­ben auf Kapi­tal­ge­win­ne zah­len. Die Höhe der Sozi­al­ab­ga­ben beträgt der­zeit 17,2% des Kapi­tal­ge­winns.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Höhe der Steu­ern, die Immo­bi­li­en­be­sit­zer in Frank­reich zah­len müs­sen, von ver­schie­de­nen Fak­to­ren abhängt und von Jahr zu Jahr vari­ie­ren kann. Es emp­fiehlt sich daher, sich von einem Steu­er­be­ra­ter oder einem Notar bera­ten zu las­sen, um die genau­en Steu­er­pflich­ten zu ermit­teln.

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